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| Fonds : Aquila Capital kauft weiteren Solarpark |
| Geschrieben von: Vinzenz Leutloff |
| Donnerstag, den 05. Januar 2012 um 13:06 Uhr |
Aquila Capital kauft Solarpark in FrankreichDie unabhängige Investmentgesellschaft Aquila Capital hat in der Region Aquitaine im Departement Lot-et-Garonne einen weiteren Solarpark erworben, wie heute in einer Pressemeldung mitgeteilt wurde. In der Nähe der Ortschaft Pompogne sollen vier Parkabschnitte errichtet werden. Der Abschnitt Solarpark Pompogne Est ist mit 11,99 MWp geplant, der Abschnitt Solarpark Pompogne Ouest mit 11,00 MWp, der Abschnitt Solarpark Barbaste mit 11,99 MWp und der Abschnitt Solarpark Fargues mit 5,03 MWp. "Insgesamt prognostizieren wir für die Anlage einen Jahresenergieertrag von rd. 50 Millionen Kilowattstunden", sagte Boris Beltermann, Prokurist bei Aquila Capital. Die Solaranlage hat eine zugesicherte Einspeisevergütung von 32,6 Eurocent pro Kilowattstunde. "Wir erwarten auch für dieses Investment eine gute Rendite", führte Beltermann fort. Die voraussichtliche Inbetriebnahme des Solarparks erfolgt Ende März 2012. Aquila Capital hat laut eigenen Angaben diesen Solarpark für einen Fonds speziell für institutionelle Investoren erworben. Dieser Fonds bündelt Anlagen im Bereich der Erneuerbaren Energien: Neben Solarparks werden für den Spezialfonds auch Windkraftanlagen sowie Wasserkraftwerke erworben. Weitere bereits fest angebundene Projekte sind ein rd. 23 MW großer Solarpark in Schleswig Holstein sowie ein rd. 60 MW großes Teilstück des Solarparks Eggebek, der mit insgesamt 85 MWp derzeit einer der größten Solarparks Europas ist. Darüber hinaus hat Aquila Capital bereits im Dezember 2011 von Electricité de France Energies Nouvelles einen Solarpark in Avon-Les-Roches in der Nähe von Tours mit einer geplanten Leistung von etwa 10,8 MWp gekauft. Quellen: Aquila Capital, GFD - Gesellschaft für Finanzkommunikation mbH Hinweis: Die Informationen stellen weder ein Angebot, eine Einladung zur Zeichnung oder zum Erwerb von Finanzinstrumenten noch eine Empfehlung zum Erwerb dar. Die Informationen oder Dokumente sind nicht als Grundlage für irgendeine vertragliche oder anderweitige Verpflichtung gedacht, noch ersetzen sie eine Beratung. |
